Die notarielle Tätigkeit umfasst eine Vielzahl von Amtsgeschäften, die Notare als unabhängige und unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes im Rahmen der ihnen verliehenen hoheitlichen Befugnisse vornehmen. Neben der Erstellung und Beurkundung bzw. Beglaubigung formbedürftiger Verträge und Erklärungen gehört zum Aufgabenbereich der Notare insbesondere die Beratung in sämtlichen Angelegenheiten mit notariellem Bezug. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Bereiche:
- Grundstücksgeschäfte, wozu z.B. Kaufverträge über bebaute oder unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte gehören, aber auch Tausch- oder Schenkungsverträge über Grundbesitz und Bauträgerverträge sowie die Begründung von Wohnungsrechten, Nießbrauch oder die Bestellung von Grundschulden oder Dienstbarkeiten,
- erbrechtliche Regelungen, beispielsweise die Errichtung oder Änderung von Testamenten oder Erbverträgen, die Beantragung von Erbscheinen nach einem Todesfall und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- lebzeitige Zuwendungen wie die Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation oder sonstige Zuwendungen im Zusammenhang mit Erb- und Pflichtteilsrechten,
- Vorsorgeverfügungen zur Vermeidung gerichtlicher Betreuung und zur selbst bestimmten Regelung medizinischer Behandlung im Rahmen einer Patientenverfügung,
- familienrechtliche Regelungen wie Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, des Weiteren notariell zu beurkundende Adoptionsanträge minderjähriger oder auch volljähriger Kinder,
- Gesellschaftsrecht, hier insbesondere die Gründung von Gesellschaften und die Änderung von Gesellschaftsverträgen, Übertragung von Anteilen und Handelsregisteranmeldungen,
- Vereinsrecht, u.a. die Gründung von Vereinen, Änderungen der Satzung und die Anmeldung von Änderungen zum Vereinsregister.
Für alle notariellen Tätigkeiten stehen Ihnen Herr Notar Georg Austerschmidt, Frau Notarin Tanja Tolzmann und Herr Notar Dr. Michael Möller zur Verfügung. Besonderheiten in der notariellen Tätigkeit Herrn Austerschmidts bilden das landwirtschaftliche Erbrecht, das durch die speziellen Vorschriften der Höfeordnung geprägt ist, und das Bauträgerrecht. Frau Tolzmann hat infolge ihrer langjährigen Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht einen Schwerpunkt bei der Errichtung von Eheverträgen sowie von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.