Ihr Ansprechpartner: Dr. Michael Möller
Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend und kompetent außergerichtlich und gerichtlich in den Bereichen des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts und des Strafrechts sowie in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten.
Im Falle eines Verkehrsunfalls kümmern wir uns für Sie um die umfassende Regulierung. Wir führen insbesondere die vollständige Korrespondenz mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, um für Sie die Zahlung beispielsweise von Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall oder Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens zügig durchzusetzen. Je nach Regulierungsverhalten der Versicherung vertreten wir notfalls Ihre Interessen auch vor Gericht. Sollten Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, Ihnen die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit zu erstatten.
Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen auch bei der Abwicklung von Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge. Gerade bei Gebrauchtwagenverträgen zwischen Privatleuten entsteht oftmals im Nachhinein Streit darüber, ob das verkaufte Fahrzeug den Erwartungen des Erwerbers gerecht wird. In diesen Fällen sind wir Ihnen dabei behilflich, unberechtigte Ansprüche Ihres Vertragspartners zurückzuweisen oder Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Ebenfalls vertreten wir Sie in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten gegenüber der Behörde oder auch vor Gericht. Beispielsweise kann Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen von der zuständigen Verwaltungsbehörde in Frage gestellt werden, insbesondere dann, wenn Sie im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Dabei müssen Sie noch nicht einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt oder wegen Verkehrsunfallflucht in Erscheinung getreten sein; mitunter genügt es schon, wenn die Verwaltungsbehörde der Auffassung ist, dass Ihre Fahrweise für die Überprüfung Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Anlass gegeben habe. In diesen Fällen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Strategie, damit Sie Ihren Führerschein behalten oder zurückerlangen können.
Schnell ist es auch geschehen, dass Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten. Hier kann es z.B. um den Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes, einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug, der Überladung oder eines Rotlichtverstoßes gehen. Neben der Festsetzung eines Bußgeldes kann dies auch die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg oder sogar die Verhängung eines Fahrverbotes bedeuten. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich in vielen Fällen lohnt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Oftmals zeigt sich nach Einsicht in die Ermittlungsakte, dass der Ihnen vorgeworfene Verstoß nicht durch ein Bußgeld geahndet werden darf. Und selbst dann, wenn gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Verwaltungsbehörde nachträglich von der Anordnung absieht.
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts vertreten wir Sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. In erster Linie betrifft dies Fälle von Verkehrsunfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall. Auch wenn Ihnen das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder ohne Fahrerlaubnis vorgehalten wird, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ziel unserer Tätigkeit ist es, das gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig zur Einstellung zu bringen. Gerade bei Ermittlungen wegen Unfallflucht erleben wir es häufig, dass Mandanten bei unerwartetem Besuch der Polizei unbedachte Erklärungen abgeben, die ihnen später zum Nachteil ausgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, zunächst anwaltlichen Rat einzuholen und erst dann zu entscheiden, ob und in welcher Weise Sie sich zum Tatvorwurf äußern.