Ihr Ansprechpartner: Dr. Michael Möller
Haben Sie ein Schriftstück von der Kreispolizeibehörde erhalten, in dem Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, zu der Sie als Beschuldigter vernommen werden sollen? Oder wurde Ihnen bereits ein gerichtliches Schreiben zugestellt, aus dem sich ergibt, dass Ihnen eine Anklage droht?
In allen Fällen strafrechtlicher Ermittlungen ist es sinnvoll, frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten, damit Sie der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht allein gegenüber stehen. Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden wesentliche Weichen gestellt, die für den Ausgang des Strafverfahrens von Bedeutung sind. Regelmäßig fällt es den Mandanten schwer, die eigenen Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu wahren. Eine rechtzeitige Einschätzung der drohenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für Sie und Ihre Angehörigen kann Ihnen dabei helfen.
Zunächst werden wir die Ermittlungsakten einsehen, um den aktuellen Stand der Ermittlungen in Erfahrung zu bringen. Die Akteneinsicht sollte so früh wie möglich beantragt werden, denn erst nach Auswertung des Akteninhaltes kann eine erste Einschätzung erfolgen, welche Maßnahmen zu Ihrer Verteidigung notwendig und sinnvoll sind.
Als Strafverteidiger sind wir allein Ihren Interessen verpflichtet. Während der laufenden Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren stehen wir Ihnen mit allen rechtlichen Möglichkeiten zur Seite. Wir werden Sie stets über den Stand der Dinge informieren und Ihnen die Abläufe und Sachverhalte ausführlich und verständlich erklären, insbesondere wenn es zur Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Im besten Fall kann bereits während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung bewirkt werden, so dass wir bei strafrechtlichen Schwierigkeiten zur einer frühzeitigen Kontaktaufnahme raten.
Gerne sind wir als Wahlverteidiger oder aber auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig. Sprechen Sie uns an!