Ihr Ansprechpartner: Rolf Kuhlmann
Sehr praxisrelevant sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Abfindung, Aufhebungsvereinbarung, Abmahnung, rückständigem Lohn und Zeugnistexten. Aber auch in anderen arbeitsrechtlichen Themenkreisen, z.B. bei Vertragsgestaltung, Elternzeit, Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Befristungen des Arbeitsverhältnisses, Insolvenz des Arbeitgebers, Sperrzeiten und Wettbewerbsverboten, treten häufig Probleme auf.
Herr Rechtsanwalt Kuhlmann vertritt seit mittlerweile mehr als 25 Jahren Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt in diesem Bereich ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Er unterstützt Sie in allen genannten Angelegenheiten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Konflikte am Arbeitsplatz beeinträchtigen das Wohl, eventuell sogar die Gesundheit der Vertragsparteien. Jedes Mandat beginnt daher mit einer ausführlichen Besprechung. In Absprache mit Ihnen bemühen wir uns um eine rasche einvernehmliche Lösung. Sollte ein gerichtliches Verfahren nicht vermeidbar sein, wird Herr Rechtsanwalt Kuhlmann Sie mit seinen juristischen Fachkenntnissen bei Gericht vertreten. Dabei dürfen Sie absolute Loyalität, persönliches Engagement und hohe Dienstleistungsbereitschaft erwarten